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Neuwagenkauf

Der neue Wagen kommt zu spät – oder entspricht nicht der Bestellung?

Auch beim Kauf eines fabrikneuen Fahrzeugs kommt es zu Streitigkeiten: verspätete Lieferung, Abweichungen von der bestellten Ausstattung oder Mängel trotz Neuzustand. Welche Rechte bestehen, hängt von Bestellung, Kaufvertrag und Art der Abweichung ab.

Beim Neuwagenkauf treffen hohe Erwartungen an Zustand und Ausstattung auf lange Lieferzeiten und komplexe Bestellprozesse. Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde und wie stark die Lieferung oder das Fahrzeug davon abweicht.

Lieferverzug bei der Neuwagenbestellung

Wird der vereinbarte oder verbindlich zugesagte Liefertermin überschritten, kommt der Verkäufer nach Mahnung und Fristsetzung in Verzug. Je nach Vertragsgestaltung kann dies zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zu Schadenersatz berechtigen, etwa für die Mehrkosten einer Ersatzmobilität.

Abweichungen von der Bestellung

  • fehlende oder abweichende Sonderausstattung
  • falsche Motorisierung oder Farbe
  • nachträgliche Preiserhöhungen ohne vertragliche Grundlage
  • unrichtige Angaben zu Verbrauch oder Reichweite

Mangel trotz Neuzustand

Auch ein fabrikneues Fahrzeug kann werkseitige Mängel aufweisen: Lackfehler, Verarbeitungsmängel oder technische Defekte, die sich bereits bei der Übergabe zeigen oder kurz danach auftreten. Hier gelten die gesetzlichen Mängelrechte in vollem Umfang – ein Gewährleistungsausschluss ist beim Kauf von einem Händler grundsätzlich unwirksam.

Garantie ersetzt keine Gewährleistung: Eine Herstellergarantie besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung und kann diese nicht einschränken. Beide Ansprüche sollten getrennt geprüft werden.

Tageszulassung und Vorführwagen

Wird ein Fahrzeug mit Tageszulassung oder als Vorführwagen als „Neuwagen" verkauft, kommt es auf Zulassungsdauer und Kilometerstand an. Überschreiten diese bestimmte Grenzwerte, kann eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegen.

Beweise sichern

  • Kaufvertrag mit Konfiguration und Liefertermin
  • Auftragsbestätigung und Schriftverkehr mit dem Händler
  • Fotos vom Fahrzeug bei Übergabe
  • Zulassungsbescheinigung mit Erstzulassungsdatum
  • Mahnungen und Fristsetzungen

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Häufige Fragen

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich die Lieferung verzögert?

Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann grundsätzlich ein Rücktrittsrecht bestehen. Die Einzelheiten hängen von der vertraglichen Regelung zum Liefertermin ab.

Was gilt, wenn das Fahrzeug von der bestellten Ausstattung abweicht?

Weicht die Ausstattung von der Bestellung ab, kann dies einen Sachmangel darstellen, der Nacherfüllung, Minderung oder unter Umständen Rücktritt rechtfertigt.

Ist ein Vorführwagen mit wenigen Kilometern noch ein Neuwagen?

Das kommt auf Zulassungsdauer und Laufleistung an. Nach der Rechtsprechung gelten insoweit bestimmte zeitliche und kilometerbezogene Grenzen, deren Überschreitung gegen die Neuwageneigenschaft sprechen kann.

Lieferverzug oder Mangel bei Ihrem Neuwagen?
Vor weiteren Schritten kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
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