Nicht jeder Schaden begründet automatisch einen Ersatzanspruch. Entscheidend sind die Anspruchsgrundlage, der Nachweis der Pflichtverletzung und eine nachvollziehbare Berechnung des Schadens.
Vertragliche und außervertragliche Ansprüche
Schadenersatzansprüche können sich aus der Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung ergeben. Je nach Grundlage unterscheiden sich die Voraussetzungen sowie die Darlegungs- und Beweislast.
Voraussetzungen im Überblick
- Pflichtverletzung oder schädigendes Ereignis
- ein tatsächlich entstandener Schaden
- ursächlicher Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden
- Vertretenmüssen (Verschulden), soweit erforderlich
Welche Schäden ersetzt werden können
Neben Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten kommen je nach Fall weitere Positionen in Betracht, etwa Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn oder vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
Verjährung im Blick behalten
Schadenersatzansprüche unterliegen der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, wobei Beginn und mögliche Sonderregelungen im Einzelfall zu prüfen sind. Eine frühzeitige Prüfung verhindert, dass Ansprüche ungenutzt verjähren.
Beweise sichern
- Fotos und Videos des Schadens
- Kostenvoranschläge, Rechnungen und Gutachten
- Schriftverkehr mit der Gegenseite
- Zeugen sowie Unfall- oder Schadenprotokolle
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Mängel, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadenersatz.
Forderungen durchsetzen
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung offener Ansprüche.
Häufige Fragen
Muss ich den Schaden selbst nachweisen?
Grundsätzlich trägt der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast für Schaden und Kausalität. Eine sorgfältige Dokumentation ist deshalb wichtig.
Werden auch Anwaltskosten ersetzt?
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Schadensposition geltend gemacht werden.
Was passiert bei einem Mitverschulden?
Ein Mitverschulden kann zu einer Anspruchskürzung führen. Das Ausmaß hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.