Der Kauf im Internet bringt neben den gewöhnlichen Mängelrechten ein eigenes Regelwerk mit: das Widerrufsrecht. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander und werden in der Praxis häufig verwechselt.
Das Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei den meisten im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt regelmäßig 14 Tage, kann sich bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung aber verlängern.
Typische Streitpunkte
- Verkäufer verweigert den Widerruf oder erschwert ihn unzulässig
- Rückerstattung bleibt aus oder wird gekürzt
- Lieferung verspätet sich erheblich oder bleibt ganz aus
- gelieferte Ware weicht von der Artikelbeschreibung ab
- Rücksendekosten werden unzulässig auferlegt
Widerruf und Mängelrechte nebeneinander
Das Widerrufsrecht besteht unabhängig von etwaigen Sachmängeln. Ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei einem mangelhaften Artikel regelmäßig unberührt.
Was bei ausbleibender Lieferung gilt
Bleibt die bestellte Ware trotz vereinbartem oder üblichem Liefertermin aus, kann nach Fristsetzung grundsätzlich vom Vertrag zurückgetreten werden. Bei Fixgeschäften kann unter Umständen auf eine Fristsetzung verzichtet werden.
Was Sie sichern sollten
- Bestellbestätigung und AGB des Anbieters
- Widerrufsbelehrung, wie sie tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde
- Screenshots der Artikelbeschreibung
- Versand- und Lieferbestätigungen
- Schriftverkehr zu Widerruf oder Reklamation
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Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für den Widerruf?
Die gesetzliche Frist beträgt in der Regel 14 Tage ab Erhalt der Ware. Bei fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung kann sie sich deutlich verlängern.
Muss ich die Rücksendekosten tragen?
Das hängt von der Widerrufsbelehrung des Anbieters ab. Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiert, können die Kosten beim Anbieter verbleiben.
Was, wenn die Ware gar nicht ankommt?
Bleibt die Lieferung aus, kommen nach Fristsetzung Rücktritt vom Vertrag und die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge in Betracht.